Der polizeiliche Lichtbildvergleich in Österreich und Deutschland stammt von der Firma Cognitech aus Dresden. In beiden Ländern wurde die Technik in Ermittlungen nach politischen Versammlungen genutzt. Die EU will Abfragen von Gesichtsbildern zukünftig in allen Mitgliedstaaten ermöglichen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Österreich nutzt seine neue Gesichtserkennungssoftware auch für Ermittlungen zu politischen Versammlungen. Das berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ unter Berufung auf nicht näher bezeichnete Dokumente. Demnach wertet die Polizei mit der Anwendung Bilder von Demonstrationen aus, die im Sommer im Wiener Stadtteil Favoriten stattgefunden haben. Damals hatten türkische Rechtsextreme zuerst feministische und anschließend kurdische sowie antifaschistische AktivistInnen attackiert und verletzt. In den mehrtägigen Auseinandersetzungen wurde auch ein linkes Zentrum angegriffen.
Laut den Informationen des „Standard“, bei denen es sich um Ermittlungsakten handeln könnte, wurde die Gesichtserkennung zur Identifizierung der beteiligten AntifaschistInnen genutzt. Dabei seien 47 bekannte Personen ermittelt worden. Ob auch die Bilder von Rechtsextremen damit analysiert wurden, erfuhr das Medium nicht.
Die Auswertung des Versammlungsgeschehens ist einer der ersten Einsätze der Gesichtserkennung im Regelbetrieb, der laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage am 1. August begann. Innenminister Karl Nehammer zufolge ist die Software in die „EDV-Umgebung des Bundesministeriums für Inneres integriert“ worden. Die Technik stammt von der in Dresden ansässigen Firma Cognitec Systems, das Innenministerium hat dafür 448.813 Euro bezahlt.
Seit Ende vergangenen Jahres haben die ErmittlerInnen insgesamt 581 Suchläufe mit dem Gesichtserkennungssystem von Cognitech durchgeführt. Dabei wurden Lichtbilder unbekannter TäterInnen mit Lichtbildern aus der erkennungsdienstlichen Behandlung früherer Straftäter abgeglichen. Wie viele Fotos und Personen in dieser Referenzdatenbank gespeichert sind, bleibt offen. In 83 Fällen soll die Software bislang unbekannte TäterInnen identifiziert haben.
Nach jedem Suchlauf werden den ErmittlerInnen 30 Bilder angezeigt, die eine definierte „Übereinstimmungswahrscheinlichkeit“ aufweisen. Dieser Schwellwert basiert auf den Algorithmen von Cognitech, die laut dem Innenministerium „wie bei allen solchen Systemen“ das Betriebsgeheimnis des Herstellers sind.
Im Testbetrieb habe das BKA keinen Unterschied bei den Ergebnissen hinsichtlich des Geschlechtes festgestellt. Unterschiedliche Erkennungsraten je nach Hautfarbe der Betroffenen wurden offenbar nicht getestet. Schlechtere Belichtungsverhältnisse könnten jedoch zu einem schlechteren Ergebnis führen. Auch Kopfbedeckungen, Brillen, Schals sowie „allfällige Neigungs- oder Drehwinkel des Kopfes“ beeinflussen den Erfolg eines Abgleichs.
Hinsichtlich der Lichtverhältnisse oder Bildverzerrungen können die Lichtbilder jedoch „mit verschiedenen Programmen optimiert werden“. Hierfür werden im BKA neue Rechner und hochauflösende Bildschirme angeschafft. Nächstes Jahr sollen auch die Landeskriminalämter an das Gesichtserkennungssystem angeschlossen werden. Trotz der erfolgten Beschaffung werden in Österreichs BKA weitere „Programme bzw. Tools“ getestet. Dabei werden auch Schnittstellen zu bestehenden Datenbanken genutzt.
Auch das deutsche Bundeskriminalamt nutzt für seine Gesichtserkennung ein System von Cognitech. In der Lichtbilddatei, die zur bundesweiten INPOL-Datei gehört, sind etwa fünf Millionen durchsuchbare Fotos gespeichert. Die Abfragen nehmen jährlich deutlich zu, letztes Jahr haben deutsche Polizeien rund 54.000 Suchläufe durchgeführt. Auch die Erfolgsquote steigt. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg hatte auch die dortige Polizei das Gesichtserkennungssystem beim BKA genutzt, dabei wurden jedoch nur drei unbekannte Tatverdächtige identifiziert.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte der Polizei die weitere Nutzung des Systems untersagen wollen, das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Weisung schließlich gekippt.
Die EU-Kommission will Abfragen von Gesichtern zukünftig europaweit ermöglichen. Hierzu soll der Prüm-Rahmen genutzt werden, in dem bislang Abfragen von DNA-Sequenzen oder Fingerabdrücken erfolgen. Im Mai hat die Kommission hierzu eine Machbarkeitsstudie der Beraterfirma Deloitte vorgelegt, die kommende Woche im EU-Parlament beraten wird. Darin werden auch Kriterien für die Aufnahme polizeilicher Lichtbilder vorgeschlagen, um die Erfolgsquote der Gesichtserkennung zu erhöhen.
Quelle:netzpolitik
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