Quelle/Image: Unbekannt
Das Bafög wurde seit 2016 nicht erhöht – und davor hatten die Regel- und Höchstsätze der staatlichen Ausbildungsförderung zehn Jahre lang stagniert. Zuletzt war die Zahl der Bafög-Empfänger sogar um fünf Prozent zurückgegangen. Jetzt hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) ein Eckpunktepapier für die überfällige Novelle des Bafög-Gesetzes vorgelegt. Der Höchstsatz soll demnach von 735 auf 850 Euro steigen. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern könnten um neun Prozent angehoben werden, womit die Zahl der Bafög-Berechtigten erheblich steigen würde.
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Erhöht werden soll auch die Wohnpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern leben – von 250 auf 325 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden, die Bafög-Reform im Herbst 2019 zum Start des Wintersemesters in Kraft treten.
Karliczeks Pläne stießen am Dienstag auf ein geteiltes Echo. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, lobte die Eckpunkte als „gute Ausgangslage“ für das neue Gesetz. Eine „Trendumkehr bis 2021“ beim Bafög hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Kosten darf das Projekt eine Milliarde Euro zusätzlich. Michael Müller, Berlins Regierender Bürgermeister und Wissenschaftssenator, nannte die geplante Reform einen „begrüßenswerten, aber auch überfälligen Schritt“. Für Achim Meyer auf der Heyde, den Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, ist fraglich, ob die angekündigte Bafög-Erhöhung „ausreicht, um eine echte Trendwende zu schaffen“.
Kai Gehring, der hochschulpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, bezeichnete Karliczeks Plan als „Heftpflaster statt Trendwende“. Die Eckpunkte seien „nicht überzeugend“. Die vorgeschlagenen Erhöhungen von Fördersätzen, Freibeträgen und Wohnkostenzuschlägen reichten bei Weitem nicht aus, um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft forderte von Karliczek: „Nachlegen und Tempo machen, Frau Ministerin!“ Die Gesetzesnovelle müsse bereits zum Sommersemester 2019 in Kraft treten. Nicole Gohlke, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, kritisierte, dass der Höchstsatz mit der angekündigten Erhöhung zwar „in die Nähe der gesetzlichen Unterhaltsansprüche“ komme, aber „weit unterhalb der Armutsgrenze“ bleibe.
Was ist im Einzelnen geplant? Karliczeks Eckpunkten zufolge soll der Förderungshöchstsatz beim Bafög um mehr als 15 Prozent auf 850 Euro steigen. Die Bedarfssätze will die Ministerin um insgesamt sieben Prozent erhöhen – im ersten Schritt 2019 um fünf Prozent, im zweiten um zwei Prozent im darauffolgenden Jahr. Das sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung einer Dynamisierung“, kommentiert Achim Meyer auf der Heyde.
Doch von einer vielfach geforderten automatischen Anpassung des Bafög-Satzes an die Entwicklung der Einkommen und Preise ist bei Karliczek nicht die Rede. Dies kritisiert auch die GEW. Die Ministerin müsse dafür sorgen, dass das Bafög künftig automatisch angepasst wird. „Es darf nicht jedes Jahr um Prozente gefeilscht werden“, erklärte GEW-Vize Andreas Keller.
Zum Rückgang der Zahl der Geförderten betont die Ministerin erneut, dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung könnten viele Familien ihren Kindern eine gute Ausbildung aus eigenen Mitteln ermöglichen. „Gleichzeitig steigen aber auch die Kosten und belasten insbesondere die Familien, die bisher knapp über den Anspruchsgrenzen liegen.“ Karliczeks Ziel lautet deshalb, „die Mittelschicht zu entlasten“. Dafür sollen die Einkommensfreibeträge ebenfalls in zwei Schritten angehoben werden – um sieben Prozent im kommenden Jahr und 2020 um weitere zwei Prozent. Erhöhen will Karliczek ebenso die Freibeträge für das eigene Vermögen von Studierenden – von aktuell 7500 auf 8200 Euro.
Bewegung auch bei den Mietkosten für studentische Wohnungen und WG-Zimmer: „Die Wohnkosten steigen, gerade in den Hochschulstädten“, heißt es. Die Erhöhung des Wohnzuschlags auf 325 Euro bedeutet einen Anstieg um 30 Prozent.
Michael Müller kritisiert, die geplante Wohnpauschale gehe an der Lebensrealität in Berlin, München, Köln oder Stuttgart vorbei. Berlin hatte im Frühjahr einen eigenen Antrag für eine Bafög-Novelle im Bundesrateingebracht, der am Ende an den unionsgeführten Ländern scheiterte. Im Zentrum stand die Anhebung der Wohnpauschale auf 300 Euro. Doch in besonders teuren Wohnlagen sollten Studierende monatlich zusätzlich bis zu 100 Euro mehr Wohngeld beantragen können.
Neue Wege will die Bundesbildungsministerin bei der Rückzahlung des Bafög-Darlehens gehen. Weiterhin sollen Bafög-Empfänger nach dem Studium 50 Prozent der erhaltenen Summe zurückzahlen, die Höchstsumme bleibt dabei auf rund 10 000 Euro gedeckelt. Allerdings soll die monatliche Rückzahlungsrate von 105 auf 130 Euro steigen – künftig zu zahlen in 77 Tilgungsraten. Die Tilgungszeit soll künftig auf 20 Jahre begrenzt werden. Wer es bis dahin „trotz nachweislichen Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht geschafft hat“, bekommt die Restschuld erlassen.
Das Studentenwerk vermisst eine Liberalisierung bei der Regelstudienzeit. Wer sie überschreitet, fällt derzeit aus der Förderung. Berücksichtigt werden müsse, dass die Regelstudienzeit vielfach zu knapp bemessen sei, um zum Studienabschluss zu kommen, wenn man gleichzeitig jobbt, sagt Meyer auf der Heyde. Deshalb müsste Bafög-Empfängern „die Regelstudienzeit plus zwei Semester“ gewährt werden. Und statt bislang einem Fachwechsel sollten zwei zulässig sein.
„Das wäre eine echte Trendumkehr“, sagt der Generalsekretär des Studentenwerks. Wie eine solche grundlegende Novellierung des Bafög aussehen könnte, skizzieren die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung und das Studentenwerk in einem am Dienstag veröffentlichten Elf-Punkte-Plan. Neben höheren Freibeträgen und einer Wohnpauschale von bis zu 400 Euro zum Ausgleich der tatsächlichen Miethöhe wird darin etwa gefordert, das Bafög an Teilzeit- und weitere Studiengänge anzupassen.
Quelle:Tagesspiegel
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