Worum es gesellschaftspolitisch beim BGE geht; Gestaltungsanforderungen und Transformationsrisiken.
1. Worum geht es gesellschaftspolitisch beim BGE?
Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen wird in der Debatte oft so dargestellt, als wenn sie alle gesellschaftspolitischen Probleme lösen könnte. Soweit ihre BefürworterInnen diesen Eindruck erwecken, halte ich das für eine fahrlässige Vereinfachung der Probleme, mit denen Gesellschaftlichkeit heute konfrontiert ist. Tatsächlich wird diese Position aber nur selten vertreten, häufiger wird von kritischer Seite her unterstellt, dass die Forderung nach einem BGE vorgäbe, das tun zu können. So kann keine seriöse Auseinandersetzung geführt werden. Dabei ist um das BGE sehr wohl einiges an Auseinandersetzungen nötig. Das muss aber auf der Basis der tatsächlichen Positionen von KritikerInnen und BefürworterInnen geschehen. Ich glaube und möchte im Folgenden zeigen, dass wir dann deutlich weniger Widersprüche haben, als es manchmal scheint. Obwohl ich also nicht der Meinung bin, dass ein BGE ein gesellschaftspolitischer Deus ex Machina ist, sehe ich in ihm ein beträchtliches emanzipatorisches Potenzial. Damit es sich entfalten kann, muss eine Kampagne zu seiner Durchsetzung entsprechend angelegt sein. Das ist, wie ebenfalls zu zeigen sein wird, längst nicht bei allen Vorschlägen der Fall, die sich bedingungsloses Grundeinkommen nennen. Die Industrieländer haben Gesellschaft traditionell über die Erwerbsarbeit hergestellt. Nur wer an ihr beteiligt war, galt als und war auch real Teil der Gesellschaft. Das gilt für beide Rollen, in der man mit Erwerbsarbeit verbunden sein kann, als derjenige, der seine eigene Arbeitskraft verkauft, oder als diejenige, die sie kauft und sich ihre Ergebnisse aneignet. Die Stellung im System der Erwerbsarbeit bestimmte Rolle und Ansehen der Einzelnen, entschied über das Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten und prägte bei vielen das Selbstbewusstsein bis zur völligen Identifikation mit „der Arbeit“. Auf die Frage: „Was bist du?“ erfolgt noch heute häufig eine Antwort, die sagt, was die betreffende Person zum Zweck des Geldverdienens tut. Der Arbeitsmarkt ist nicht nur ein Ort, wo Menschen ihre Zeit verbringen und ihr Einkommen erarbeiten, er prägt auch Erwartungen und Rollenzuschreibungen.
Wenn wir von „Mann“ oder „Frau“ sprechen, so sind auf diesem Markt je eigene Vorstellungen damit verbunden. Die Vergesellschaftungsform Arbeitsgesellschaft funktioniert heute in weiten Teilen nicht mehr. Viele Millionen Menschen werden zur Reproduktion des gesellschaftlichen Reichtums nicht mehr gebraucht. Da andere gesellschaftlich nützliche und notwendige Tätigkeiten im Kapitalismus nur dann finanziert werden, wenn sie entweder im Sinne der bürgerlichen Ökonomie wertschöpfend sind oder wenn die Kräfteverhältnisse es zulassen, ihre Kosten aus staatlich organisierter Umverteilung des Mehrwerts zu tragen, heißt das, dass viele tatsächlich gar keinen Erwerbsarbeitsplatz bekommen, nicht einmal einen, der ihrem Können und Selbstwertgefühl nicht angemessen wäre. Dabei war die Arbeitsgesellschaft ohnehin immer eine Gesellschaft voller Ausschlüsse, die Frauen, Behinderte, Kranke keineswegs in ihrem menschlichen Dasein ernst nahm und integrierte, sondern hauptsächlich in Bezug auf ihre ökonomische Restverwertbarkeit. Heute kommt dazu, dass die Arbeitsprozesse selbst immer offensichtlicher unerträglich, unsinnig, unlebbar werden. Die Leute werden ausgelutscht bis zum Letzten, haben keine Chance auf zeitweilige Ruhephasen und wissen, dass sie’s bis zur – ohnehin Armut garantierenden – Rente nicht durchhalten werden. Erwerbsarbeit wird so zur Qual, der man sich aus wirtschaftlicher Not unterwirft, die aber ungeliebt ist und eigenes Können, eigene Kreativität nicht fordert oder nicht auslastet. In dieser Situation ist das BGE ein Vorschlag, wie Gesellschaft anders als aus (Arbeits)Zwang entstehen könnte. Sein Kern ist, jeden Menschen als gleichrangiges und gleich wichtiges Glied der Gesellschaft anzuerkennen, völlig unabhängig von seiner konkreten „Nützlichkeit“. So gesehen zielt also die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen tatsächlich auf das Ganze der Gesellschaftlichkeit, auf eine andere Form der Vergesellschaftung.
Die Einführung eines BGE wäre nicht identisch mit der Verwirklichung einer neuen Vergesellschaftung, aber sie würde Möglichkeiten eröffnen. Eine Gesellschaft würde denkbar, die den Beitrag eines und einer Jeden zur gesellschaftlichen Produktivität anerkennt, eine Gesellschaft, die aus freier Übereinkunft der in ihr Lebenden entsteht. Wohlgemerkt, es entstände der Spielraum für eine solche Perspektive, ob und wie sie auch wirklich würde, hinge dann vom Handeln der Vielen ab. Ein BGE muss nicht, kann aber dazu führen, dass eine ganze Reihe von drängenden Fragen endlich auch real gestellt werden: Was ist das eigentlich, der gesellschaftliche Reichtum? Sind wir damit zufrieden, dass er sich in einer „ungeheuren Warensammlung“ darstellt, die wir mit ihrem eigenen Doppelgänger, dem Geld, erwerben können, um sie dann zu konsumieren, ohne jemals entschieden zu haben, dass es genau das ist, was wir tatsächlich brauchen? Hier geht es nicht zuerst um Verzicht und das so genannte einfache Leben (obwohl das auch eine Frage sein könnte), sondern darum, was denn die Dinge sind, die ein gutes Leben ausmachen. Benötigen wir Atomkraftwerke, Gentechnologie und immer mehr Agrochemie oder ganz andere Dinge? Was wollen wir überhaupt produzieren und wie wollen wir das tun? Erst in einer Gesellschaft, in der niemand um die persönliche materielle Existenz fürchten müsste, könnten diese Fragen ernsthaft diskutiert werden. Wie soll ich mit dem VW-Arbeiter über die Notwendigkeit eines intelligenten öffentlichen Verkehrssystems reden, solange er ein Einkommen nur aus seiner Tätigkeit beim Autohersteller erzielen kann? Solange er auf diesen Arbeitsplatz zur Lebenssicherung angewiesen ist, muss er ihn auch dann verteidigen, wenn er eigentlich die negativen Folgen dessen sieht oder sehen könnte. Ökologische Probleme, Fragen globaler Bewegungsfreiheit, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung erhalten erst im Rahmen bedingungsloser materieller Absicherung eine Lösungsperspektive. Deshalb enthält die Forderung nach einem BGE letztlich die Frage, wie wir eigentlich leben und arbeiten wollen. In welcher Gesellschaft möchten wir eigentlich leben? Es gibt augenblicklich von niemandem sonst ein anderes politisches Projekt, das diese Dimension umfasst. Und auch das BGE eröffnet sie nicht von alleine und in allen Varianten, sondern nur, wenn wir sie auch benennen.
2. Wer tritt für ein Grundeinkommen ein und für welches?
Die gesellschaftliche Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen ist in Deutschland sehr breit, sowohl was die Beteiligten, wie was die Inhalte angeht. Vieles davon, wenn auch längst nicht alles, bündelt sich im Netzwerk Grundeinkommen. In ihm sind mittlerweile fast 2000 Personen und zahlreiche Gruppen organisiert. Es ist damit in der Lage, eine gewisse Klarheit bezüglich der Redeweise herzustellen. „Grundeinkommen“ ist demnach von „Grundsicherung“ und „Bürgergeld“ zu unterscheiden und von einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ kann nur gesprochen werden, wenn vier Kriterien erfüllt sind: Eine solche Zahlung muss als Rechtsanspruch an Individuen, ohne vorhergehende Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang und in existenz- und teilhebesichernder Höhe erfolgen. Nicht alle BefürworterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens teilen die unter 1. aufgemachte sehr weit gehende Perspektive. Sie sind sich nicht einmal darüber einig, wann und in welchem Rahmen ein Grundeinkommen einführbar wäre. Wie tief ein BGE in die gesellschaftlichen Verhältnisse eingreifen soll, wie man glaubt, es einführen zu können, hängt ganz wesentlich damit zusammen,
wie man den eigenen Ort in den gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen einschätzt. Wer sich in dieser Gesellschaft wohlfühlt und sich als Teil derjenigen Kräfte wahrnimmt, die durchsetzungsfähig sind und über Gestaltungsmacht verfügen, entwickelt konkrete Modelle und denkt an Gesetzesvorlagen. Auch der selbsterlebte Problemdruck kann dazu führen, dass die Anforderungen an die genaue Ausgestaltung eines BGE nicht sehr hoch sind. Vor allem in Teilen der Erwerbslosenbewegung wird die Entwürdigung durch Hartz IV als derart bedrückend erfahren, dass jede Form der Bedingungslosigkeit als Fortschritt gilt, selbst wenn sie mit weiterem Verzicht in der Höhe verbunden wäre. Es ist also mehr als eine Einschätzungsfrage, es geht vielmehr um eine bedeutende Differenz in dem, was ein BGE real sein kann, ob man eine sehr kurz- oder eher eine längerfristige Einführungsperspektive vertritt. Ein BGE, das heute realisiert würde, wäre eines, das die heutigen Kräfteverhältnisse spiegelt. In Attac bestimmen wir unsere Vorschläge eher als Richtungsforderungen, die es erlauben, kurzfristige Veränderungswünsche in Einzelfragen und langfristige grundsätzliche Ziele zu bündeln. Eines der Gegenargumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, die auch von BefürworterInnen ernst genommen werden müssen, besteht denn auch genau in den Kräfteverhältnissen. Claus Schäfer vom Wirtschaftswissenschaftlichen Institut des DGB erkennt an, dass der gesellschaftliche Reichtum sehr wohl für ein gutes Leben aller ausreiche und dass er grundsätzlich auch mit einer staatlichen Zahlung entsprechend verteilt werden könnte. Aber ein Grundeinkommen verlange eine große Umverteilungsleistung. Ein BGE von 1000 € pro Person und Monat „kostet“ jährlich die gigantische Summe von etwa 1 Billion €.
Das allgemeine Erschrecken über eine solche Zahl sei, so Schäfer, selbst dann unvermeidlich, wenn man berücksichtige, dass es sich um Bruttokosten handele und das Geld durch steuerliche Belastungen der Gutverdienenden großenteils wieder zurückgeholt würde. Er erwartet also ein allgemeines Bedürfnis, den Umverteilungs-, und damit auch den Auszahlungsbetrag, möglichst niedrig zu halten. Das aber entspreche den Absichten derer, die ohnehin andere Leistungen streichen oder senken wollten, sodass die Forderung nach einem Grundeinkommen, so berechtigt sie grundsätzlich sei, heute realpolitisch nur zu Leistungskürzungen führen müsse. Genau das streben einige Vorschläge auch an. Der thüringische Ministerpräsident Althaus etwa plädiert für ein Grundeinkommen, das für jeden Erwachsenen 600, für jedes Kind 300 € betragen soll; dazu kommen nochmals jeweils 200 € Kopfpauschale für die Krankenkasse. Nebenher schreibt die Kopfpauschale ein anderes Organisationsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Die CDU hat eine Kommisson eingesetzt, die unter Althaus’ Vorsitz bis 2010 gesetzesfähige Vorschläge erarbeiten will. Philipp Missfelder, der ehemalige Vorsitzende der Jungen Union, tritt darin z. B. dafür ein, die gesetzliche Krankenversicherung im Zuge dessen völlig abzuschaffen. Der Chef des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts Thomas Straubhaar hatte in einer Finanzierungsstudie fast 50 Milliarden Entlastung des Staatshaushaltes errechnet. Das wäre nur durch Leistungsstreichungen zu machen und konsequenterweise liegt der Satz von 600 € für Singles unter dem Niveau von ALG II. Inzwischen hat Straubhaar seine Position leicht verändert; er sieht sehr wohl die Möglichkeit eines hohen BGE, ohne dass er es favorisiert. Bezüglich der Finanzierung tritt er für eine fünzigprozentige Quellensteuer auf alle Einkommen ein, die zusammen mit dem BGE eine progressive Wirkung hätte. Neben der Frage des Zeithorizonts markiert also auch das Verhältnis zu den bestehenden sozialen Sicherungssystemen einen kritischen Punkt vieler BGE-Modelle. Vor allem in der Alterssicherung stehen einige in der Gefahr oder zielen auch offen darauf ab, die gesetzliche Rente auf ein Mindestniveau zu drücken, das vielleicht noch Armut vermeidet, aber keinesfalls mehr den erreichten Lebensstandard sichert. Es ist sicher richtig, dass die reine Lebensstandardsicherung immer mehr Menschen nichts nützt, weil sie im Erwerbsleben nicht über ein Armutsniveau hinausgekommen sind. Deshalb ist eine Armut vermeidende Komponente in der Alterssicherung dringend notwendig.
Aber wer dafür alle weitergehenden Absicherungen in ein privates, kapitalgedecktes System verlagern will, treibt den Teufel mit Beelzebul aus. Die Verteidigung erreichter sozialer Standards muss ein gemeinsames Anliegen von Befürworterinnen und Kritikern eines BGE sein, wenn sie Anspruch auf linke, soziale Politik erheben wollen. Der oft mit Althaus in einem Atemzug genannte Götz Werner ist in der Frage der Sozialversicherungen unklar, aber eher auf Althaus’ Seite, in Beziehung auf die Armutsfrage macht er tatsächlich einen deutlich anderen Vorschlag. Als unterste Grenze für einen ersten Schritt sieht der den heutigen Steuerfreibetrag von 800 € monatlich, als „Fernziel…1500 € heutiger Kaufkraft“. Er schlägt nicht mehr, wie noch vor einiger Zeit, ausdrücklich vor, dieses formal auf die Arbeitseinkommen anzurechnen, aber er geht davon aus, dass in den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten Letztere mit niedrigeren Löhnen zufrieden sein würden als bisher, da sie ja schon über ein Grundeinkommen verfügen. Dieses würde also und solle auch zumindest teilweise „lohnsubstitutiv wirken“. Auch hier tut sich eine Scheidelinie auf: GrundeinkommensbefürworterInnen müssen sich Mechanismen überlegen, wie die Wirkung eines BGE als umfassender gesellschaftlicher Kombilohn vermieden werden kann. Ein hoher Mindestlohn ist einer davon und wird tatsächlich oft gefordert. Allerdings ist wenig umstritten, dass die Verhandlungsmacht der einzelnen Beschäftigten gegenüber ihren Arbeitgebern in einer Grundeinkommensgesellschaft wachsen und sich die Rolle der Gewerkschaften als kollektive Verhandler des Lohnniveaus abschwächen würde. Das muss kein Nachteil für die Gewerkschaften sein. Sie könnten und müssten vielmehr neue Aufgaben finden bei der Diskussion und Gestaltung der unter 1. verhandelten Frage „Wie wollen wir leben?“ Die gewerkschaftsinterne Debatte konzentriert sich bisher aber noch sehr stark darauf, ihre Rolle im Lohnkampf und die Vertretung der Beschäftigten in den Betrieben als ihre Kernaufgabe zu sehen und vor gesellschaftspolitischen Fragestellungen eher zurückzuschrecken. Ein weiteres Problem kann an den Wernerschen Vorschlägen deutlich gemacht werden. Er möchte zur Finanzierung das bestehende Steuersystem radikal ändern. Alle direkten Steuern für Unternehmen und Privatpersonen sollen abgeschafft und nur noch eine Konsumsteuer erhoben werden. Diese soll im Aufkommen nicht höher sein als alle bisherigen Steuern zusammen, sodass die Gesamtbelastung für die KonsumentInnen nicht steigen soll. Abgesehen davon, dass die Annahme, Unternehmen würden Steuerentlastungen in den Preisen vollständig weitergeben, bestenfalls blauäugig ist, bleibt der Umstand, dass der Staat so jede Möglichkeit verliert, die dramatischen und wachsenden Vermögensunterschiede zu bearbeiten. Ähnlich haben fast alle anderen Finanzierungsvorschläge für ein BGE Implikationen, die man offenlegen, diskutieren und in ihren Wirkungen einschätzen muss. Wer z. B. vorschlägt, dass die Finanzierung ganz oder überwiegend aus der Einkommensteuer zu gewährleisten sei, muss wissen, dass der reichere Teil der Bevölkerung,
der dann dafür zahlen muss, dem heftigen politischen Widerstand entgegensetzen wird. Wer vorschlägt, große Teile der Belastung auf Unternehmensgewinne zu verlegen, muss eine Antwort darauf finden, dass dies die Tendenz zur Betriebsverlagerung und Kapitalflucht verstärken wird. Wer Verbrauchssteuern bevorzugt, muss das Problem aller Ökosteuern lösen, dass ein hohes Geldaufkommen nur möglich ist, wenn der Verbrauch hoch ist; will man mit solchen Instrumenten etwa den Verbrauch umweltschädlicher Güter einschränken, dann sinkt im Erfolgsfall das Steueraufkommen. Neben der CDU gibt es organisierte Anhängerinnen eines BGE sowohl bei der Partei die Linke wie bei den Grünen und in geringem Umfang auch bei der SPD. Im Modell der Grünen war ursprünglich vorgesehen, einen Grundbetrag von 500 € teilweise an Bedingungen zu binden, weitere Zahlungen sollte es für nachgewiesenen Bedarf geben. Im Bemühen um Durchsetzbarkeit im politischen Alltag hatten sie das auf einen ersten Schritt von 420 € zurückgenommen, konnten sich damit aber parteiintern nicht durchsetzen. Dennoch hatten sie dafür auf einem Parteitag 43 % der Delegiertenstimmen erhalten. Das Modell der Linken orientiert sich an der Armutsgrenze von 60% des Medianeinkommens. Grundsätzlich sollen 50 Prozent des Volkseinkommens als BGE gezahlt werden, das ergäbe aktuell (2020) einen Betrag von knapp 1200 Euro. Darin ersetzt das Grundeinkommen die steuerfinanzierten Sozialleistungen, die Sozialversicherungen bleiben erhalten. Bei der Rente bedeutet das eine beitragsunabhängige Mindesthöhe. Die Krankenversicherung soll über Beitragserhebung auf alle Einkommen (Bürgerversicherung) sowie einen gleich hohen Anteil der Unternehmen (aus einer Wertschöpfungsabgabe) finanziert werden.
In der Sozialdemokratie findet die Debatte eher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Parteiführung und alle wichtigen PolitikerInnen äußern sich wenn überhaupt abfällig über die Idee. Währenddessen hat die Friedrich Ebert Stiftung zahlreiche Veranstaltungen und auch erste Publikationen zum Thema produziert, wo auch vermehrt positive Töne zu hören waren. Weitgehend ähnlich ist das Klima in den Kirchen. Evangelischerseits gibt es kaum Stimmen zum Thema, lediglich einzelne Ethiker und sehr wenige Pastor*innen äußern sich. In der Katholischen Kirche sind vor allem die Jugendverbände, aber auch die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB involviert. Die KAB hatte im Rahmen ihres Konzepts einer Tätigkeitsgesellschaft lange Zeit ein Modell vertreten, das Teilhabe an einer „Triade der Arbeit“ (Erwerbsarbeit, Privatarbeit, d. h. Kindererziehung und Pflege, und gemeinwesenbezogene Arbeit) zur Voraussetzung für ein Grundeinkommen machte. Davon ist sie heute abgerückt und betont, dass erst ein Grundeinkommen den Zugang für alle zu diesen drei Formen der Arbeit wirklich eröffnet. Ähnliche Vorstellungen gibt es beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Erwerbslosenorganisationen setzen sich schon seit Jahrzehnten für ein BGE oder „Existenzgeld“ ein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen sieht in ihrem Modell 1000 € pro Person vor zuzüglich die tatsächlichen Wohnkosten (außer Wuchermieten). In besonderen Lebenslagen kann es (bedarfsgeprüfte) Zusatzleistungen geben. Die Höhe ergibt sich aus einer Berechnung der tatsächlichen durchschnittlichen Kosten für 1. Tagesbedarf (incl. Energie), 2. Gesundheit, 3. Soziale Teilhabe und Mobilität (incl. Urlaub), 4. Kleidung und Instandhaltung und wäre anhand eines solchen Warenkorbes regelmäßig anzupassen. Die AG schlägt vor, ein neues Finanzierungsinstrument einzuführen, nämlich eine Abgabe von 50 Prozent auf alle Nettoeinkommen („take half“). Damit enthält ihr Ansatz das stärkste Umverteilungsmoment aller aktuell in der Diskussion befindlichen Vorschläge. In den sozialen Bewegungen und der radikaleren Linken genießt die Forderung nach einem BGE zwar oft Sympathie, steht aber nur selten im Zentrum der eigenen Aktivitäten. Die AG links-netz, Attac und Teile der Erwerbslosenbewegung stellen kostenlose soziale Infrastruktur in den Mittelpunkt ihrer Vorschläge,
das Forum für eine integrierte Gesellschaft die Notwendigkeit und Möglichkeit der Eigenarbeit als Ergänzung und Alternative zur staatlichen Versorgung. Die Tatsache, dass ein Grundeinkommen, das emanzipatorische Wirkungen entfalten soll, sehr schnell an systemische Grenzen im Kapitalismus stößt, führt zu ganz unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Für den Postoperaisten Karl Reitter ist „das Grundeinkommen (ein) Recht in einer nachkapitalistischen Gesellschaft“, für Michael Krätke kann es nur eine Übergangsorientierung sein als „Recht auf ein Existenzminimum“. International gibt es bedeutende Grundeinkommenskampagnen in Südafrika, Namibia und Brasilien. Zwar orientieren sie meist kurzfristig auf Zahlungen, die zunächst das Armutsproblem in ihren Ländern anpacken, aber ihr Diskurs richtet sich ebenso wie hierzulande auf die universellen und menschenrechtlichen Aspekte der Idee. Vor allem im südlichen Afrika sind anders als in Deutschland die Gewerkschaften sehr aktiv in den Grundeinkommensbündnissen. Das liegt wesentlich daran, dass es in Ermangelung staatlicher Sozialsysteme die Beschäftigten mit einem regulären Einkommen sind, die einen Großteil der sozialen Lasten bei Verwandten und Nachbarn tagen müssen. In der deutschen Debatte ist diese Entwicklung im Süden noch kaum angekommen. Zwar betonen viele AnhängerInnen eines BGE, dass sie das durchaus als ein globales Konzept verstehen, aber lediglich im globalisierungskritischen Netzwerk Attac wird vertreten, mit der Einführung im Süden zu beginnen. Dies könnte zum Beispiel in der Form geschehen, wie es die Nichtregierungsorganisation FIAN mit ihrem Konzept eines „Mindesteinkommens gegen den Hunger“ vorschlägt. Es beinhaltet die Zahlung eines Geldbetrages an alle in einem Land, der ausreicht, um sich eine zweite oder dritte Mahlzeit am Tag kaufen zu können. In Tests bei mehreren Modellprojekten hat sich die umfassende Wirksamkeit solcher Programme gezeigt.
3. Wie kann begonnen werden?
So unterschiedlich die Vorschläge für ein BGE sind, so unterschiedlich kann seine Einführung gedacht werden. Dennoch überwiegt bei Befürworterinnen wie bei Kritikern eine Vorstellung, die mir ganz und gar undenkbar erscheint. Demnach würde ein Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens ausgearbeitet, im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und eingeführt. Die bestehende Gesellschaft bleibt wie sie ist, sie bekommt sozusagen ein bedingungsloses Grundeinkommen einfach übergestülpt und dann ist alles, wie es war, nur bekommt halt jedeR auch noch ein Geld geschenkt. So wird es nicht kommen. Wege zum Grundeinkommen müssen vielmehr an Bestehendes anknüpfen, sie müssen vorhandene Sicherungen festhalten und verteidigen und tatsächliche Verbesserungen für die jeweils Begünstigten und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht darstellen. Auch jeder einzelne Schritt hin zu einem Grundeinkommen muss für sich selbst stehen können und ein sozialer Fortschritt sein. Das kann nur erkämpft werden. Kämpfe lassen sich nicht vorhersagen, aber einige Denkmöglichkeiten können aufgezeigt werden. Dazu drei Beispiele. Hartz IV versteht sich als „Grundsicherung“. Eine solche könnte prinzipiell in Richtung eines BGE entwickelt werden. In einem ersten Schritt müssten die Sätze auf angemessene Höhe gehoben und die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitsaufnahme gestrichen werden.
Das wäre dann noch lange kein BGE, aber eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen. Hätten sich die etwa in den Montagsdemonstrationen geführten Auseinandersetzungen um Hartz IV entsprechend entwickelt (oder würden sie es zukünftig noch tun), müsste man also in diese Richtung aktiv werden. Schritt für Schritt wären weitere Gruppen oder Ansprüche in das System einzubeziehen, bis es schließlich alle und bedingungslos umfasst. Wenn wir Sozialpolitik als gesellschaftliche Infrastruktur begreifen, müsste alles, was erforderlich ist, damit die gesellschaftlich notwendigen Dinge getan werden können, für die BenutzerInnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Kämpfe würden also konkret um öffentlichen Verkehr, um Kinderbetreuung, um Wohnungen oder ähnliches geführt werden können und müssen. Hier gäbe es heute sehr konkrete Zusammenarbeitsmöglichkeiten auch über die Kontroverse um das BGE hinweg. Ein solcher Weg hätte aus Sicht von Attac zusätzlich den Charme,
dass man damit die Dekommodifizierung, die Herausnahme einiger Abläufe aus den Geld- und Warenmärkten, vorantreiben könnte. Außerdem wäre das ein Beitrag dazu, dass auch Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in den Genuss der Leistungen kommen würden. Als Antwort auf die Zerstörung der Sozialversicherungssysteme und speziell als Konsequenz aus den Debatten um Alters- und Kinderarmut ist eine breite Bewegung denkbar, die eine wirtschaftliche Absicherung von Kindern und Alten auf armutsfestem Niveau und ohne Bedingungen anstrebt. Das könnte durchaus nach dem Modell der Sozialversicherungen erfolgen. Hier ginge es also um Kämpfe für diese und die Idee läge nahe, auch ein BGE aus einer Bürgerversicherung zu bezahlen. Tatsächlich orientieren sich gegenwärtig viele AnhängerInnen eines BGE in diese Richtung und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen politischen Standpunkt. Darin könnten tagespolitische Gemeinsamkeiten auch mit Kritikern eines Grundeinkommens bei Fortbestehen der grundsätzlichen Differenzen praktisch werden, was insgesamt für die soziale Bewegung von Vorteil wäre. Die realpolitisch nächstliegende Möglichkeit führt allerdings zu einem völlig anderen Szenario. Die FDP schlägt vor (und Straubhaar oder Althaus befinden sich da sehr nahe dran), einfach eine Reihe von sozialen Transfersystemen wie ALG II, Restsozialhilfe u. a. zu streichen, den Betrag zu pauschalieren und an alle zu verteilen – wobei das bei den Liberalen mit Bedarfsprüfung geschehen soll, bei anderen ohne. Hier ginge es also erst einmal gar nicht um eigene Modelle, sondern vorrangig darum, die der anderen abzuwehren, weil sie eine deutliche Verschlechterung brächten. Es kann also realistischerweise keineswegs darum gehen, so schnell wie möglich ein Grundeinkommen umfassend einzuführen. Vielmehr erscheint mir zentral, Kämpfe zu entwickeln oder aufzugreifen, die tagespolitische Forderungen stellen und eine Perspektive aufweisen, wie die Maßnahmen zu einem Grundeinkommen ausgebaut werden können. Dafür gibt es zwar viel Zustimmung in der Bewegung, aber noch keinen Konsens, viel weniger sind die konkreten Ansatzpunkte einer solchen Strategie gemeinsam benannt. Tatsächlich finden die meisten Auseinandersetzungen um ein Grundeinkommen heute noch auf der ideologischen Ebene als Kampf um die Hegemonie im Verständnis des Sozialen statt.
Quelle:werner-raetz
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