Quelle Image: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/18/faq-gesundheitsbestaetigung/
Eltern müssen täglich eine Gesundheitsbestätigung ausfüllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder Förderschule (Primarbereich) besucht. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es im Blog.
Die tägliche Bestätigung der Gesundheit der Kinder sollte ganz selbstverständlich zum Tagesablauf gehören. Das wird sicher nicht von heute auf morgen in allen Fällen gelingen, aber perspektivisch wird der Besuch der Bildungseinrichtung ohne tägliche Bestätigung nicht möglich sein.
Ja. In den ersten Tagen sollten die Bildungseinrichtungen noch kulant reagieren, wenn einmal das Formular vergessen wurde. Doch ab dem 25. Mai darf die Schule kein Kind ohne tagesaktuell unterschriebene Gesundheitsbestätigung aufnehmen.
Das Kind kann an dem Tag die Schule nicht besuchen. Eltern sind verpflichtet, ihr Kind wieder abzuholen.
Die Aufsichtspflicht der Schule besteht zunächst fort; das Kind ist in einem gesonderten Raum zu betreuen. Die Eltern müssen umgehend kontaktiert und veranlasst werden, das Kind abzuholen.
Das wiederholte Fehlen der Unterschrift kann unter Umständen auch ein Signal für häusliche Probleme, ggf. sogar eine Vernachlässigung sein, das heißt: der andauernden oder wiederholten Unterlassung fürsorglichen Handelns. In solchen Fällen kann in letzter Konsequenz gemäß § 50a Abs. 1 SächsSchulG die Einschaltung des Jugendamtes erfolgen.*
Bei entsprechenden Verdachtsfällen sind Schulen verpflichtet, das Kind vom Unterricht auszuschließen und von den Eltern abholen zu lassen. Bis zur Abholung ist das Kind in einem gesonderten Raum zu betreuen.*
Wichtig: Es geht dabei nicht um Haftungsfragen. Die Bestätigung hat lediglich zwei Funktionen. Zum einen dient sie der Information der Einrichtung. Das Kind ist gesund und kann aufgenommen werden. Zum anderen hat die Bestätigung auch eine Erinnerungsfunktion für die Eltern. Sie beobachten ihr Kind. Zeigt es Krankheitssymptome (erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen) sollte der Kinderarzt aufgesucht werden.
* Aktualisiert am 20. Mai 2020
Quelle: bildung.sachsen
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