Quelle image: https://medienwoche.ch/2020/05/28/twitter-vs-trump-ein-warnhinweis-wirft-grundlegende-fragen-auf/
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete die Sperrung vieler Konten von US-Präsident Trump in sozialen Netzwerken am Montag als problematisch. Dies mutet den IT-Verband Bitkom seltsam an: "Die Bundesregierung vollzieht damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet", wundert sich dessen Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und dem noch auf Eis liegenden Gesetz zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" haben die Exekutive und der Bundestag die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube laut Rohleder verpflichtet, "aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken". Täten sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden und in schwierig zu entscheidenden Fällen innerhalb einer Woche, drohten ihnen Millionen-Strafen.
Dass diese Praxis auch die Meinungsfreiheit einschränken werde, hatten Gegner der Initiativen vielfach zu bedenken gegeben. Die Bundesregierung habe diese drohende Entwicklung aber "bewusst in Kauf genommen", moniert der Branchenvertreter. Nun bezögen sich die Plattformbetreiber mit ihrem Eingreifen nach dem Sturm des Kapitols zwar nicht auf das NetzDG, handelten aber just in dem Sinne, der ihnen durch das Gesetz "verbindlich vorgegeben wird". Ihnen nun vorzuwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränken, sei "zutiefst widersprüchlich".
"Selbstverständlich müssen die Betreiber von kleinen und großen Plattformen, Web-Communitys oder Online-Spielen die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen und umzusetzen, nach denen ihre Angebote genutzt werden können", findet Rohleder. Ebenso müssten sie die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn Mitglieder wiederholt gegen diese Bedingungen verstießen. Mindestens ebenso wichtig sei, "dass die Behörden ihrerseits aktiv werden, strafwürdige Inhalte identifizieren und die Plattformen anhalten", solche Beiträge zu entfernen und im Bedarfsfall ihre Urheber zu blockieren. Hier sei der Staat in der Pflicht.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei "von elementarer Bedeutung", hatte Regierungssprecher Steffen Seibert Anfang der Woche erklärt. Eingegriffen werden sollte nur entlang "des Rahmens, den der Gesetzgeber definiert – nicht nach dem Beschluss der Unternehmensführung von Social-Media-Plattformen". Die Betreiber trügen große Verantwortung, dass die politische Kommunikation nicht vergiftet werde durch Hass, Lügen oder Gewaltaufrufe. Es sei richtig, solche Inhalte etwa mit Anmerkungen zu versehen.
Derlei "Krokodilstränen" hält auch der FDP-Digitalexperte Manuel Höferlin für wenig glaubwürdig. Er forderte die Regierung auf, endlich zu klären, "wie sie zur Meinungsfreiheit im Netz steht". Einerseits beauftragte sie die Betreiber etwa mit dem NetzDG, Inhalte zu bewerten und auszusortieren. Andererseits kritisiere sie im aktuellen Fall, dass Plattformen ebensolche Eingriffe vornähmen. Das seien genau die seit Jahren herbeigerufenen Geister, denn die Regierung drücke sozialen Netzwerke immer mehr staatliche Aufgaben auf.
"Die aktuellen Maßnahmen der sozialen Medien sind notwendig und haben darüber hinaus sicher auch einen symbolischen Gehalt", konstatiert der Stuttgarter Kommunikationswissenschaftler Klaus Kamps. Dass die Plattformen mehr Verantwortung über die bei ihnen veröffentlichten Inhalte übernehmen müssten, sei durchaus eine "europäische Position". Dem stehe aber etwa die enorme Bedeutung entgegen, die in den USA der freien Rede zukomme.
Die Forschung könne belegen, "dass Nachrichten in sozialen Medien die Meinung und Einstellung von Personen beeinflussen", weiß Nicole Krämer, Leiterin des Fachgebiets Sozialpsychologie, Medien und Kommunikation an der Universität Duisburg-Essen. Daher sei es "eine sinnvolle Maßnahme, Accounts zu sperren oder Nachrichten zu löschen", wenn diese die Demokratie gefährdeten. Die Sperre Trumps komme aber zu spät, da er bereits über Jahre Lügen und Desinformation verbreitet und so das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben habe.
"Die aktuelle Diskussion verweist auf einen bereits länger schwelenden Konflikt", erläutert der Dortmunder Medienrechtler Tobias Gostomzyk: "Im Kern geht es um die Frage, inwiefern die privaten Betreiber der großen Plattformen öffentliche Kommunikation gestalten dürfen – und natürlich auch, welche Verantwortung ihnen hier zukommt". Dabei bestehe ein Spannungsfeld. Facebook, Twitter und Co. agierten zunächst privatwirtschaftlich, hätten aber auch hohe Relevanz für die Meinungsbildung oder sogar die öffentliche Ordnung.
Weiter ist Gostomzyk zufolge zu unterscheiden, dass Trump einmal als Privatperson poste, aber auch als Präsident der USA in öffentlicher Funktion. Hier ließe sich argumentieren, dass der Staat auch plattformbezogene Kommunikationskanäle nutzen können müsse. Allerdings seien dabei strenge Rechtsstandards einzuhalten. Die staatliche Kommunikation müsse nach deutscher Rechtsprechung transparent, sachlich und neutral erfolgen. Das sei etwas ganz anderes "als politische Instrumentalisierung oder gar das Sympathisieren mit gewaltsamen Aktionen".
Das Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung hat angekündigt, ein "Observatorium zur Beobachtung privater Rechtsetzung" einzurichten. Darüber wolle man erforschen, wie private Plattformen darüber entscheiden, "was öffentlich kommuniziert werden darf". Auf Telegram planen Rechtsextreme nach dem umstrittenen momentanen Aus für Parler in Kanälen wie “Boogaloo Intel Drop" parallel bürgerkriegsähnliche Zustände für die Amtseinführung des gewählten US-Präsidenten Joe Biden am 20. Januar.
Quelle:heise
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