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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen verständigt. Der Lockdown gilt nun zunächst bis zum 31. Januar. Darüber hinaus beschlossen Bund und Länder schärfere Bestimmungen, die spätestens seit dem 11. Januar gelten - wie etwa in Schleswig-Holstein. Hamburg wendet die Regelungen bereits seit dem 8. Januar an, in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gelten sie seit dem 10. Januar.
So sind private Treffen jeweils nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes gestattet. Bislang gilt, dass sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen. Die bislang geltenden Ausnahmen für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren gibt es künftig nicht mehr. Das heißt, dass sich zum Beispiel zwei Paare nicht mehr zum Essen verabreden und zwei Kinder nicht ein weiteres Kind zu Hause besuchen dürfen.
In Mecklenburg-Vorpommern werden nach einem Regierungsbeschluss bei den Kontakten Kinder bis zwölf Jahren nicht mitgezählt. Wenn sich etwa eine Mutter mit Kind mit einer anderen Mutter mit Kind trifft, gehe das, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schleswig-Holstein nimmt von den Kontaktbeschränkungen zwei Gruppen aus - zum einen pflegebedürftige Angehörige und zum anderen Kinder unter 14 Jahren, die von Familienangehörigen betreut werden müssen. In Niedersachsen gilt das laut einer noch nicht in der aktuellen Verordnung verankerten Nachbesserung für Kinder unter drei Jahren. Für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt: Es ist egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht - oder eine Person eine Familie.
Neu ist auch, dass Betriebskantinen nach Möglichkeit schließen sollen und allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten dürfen.
Außerdem soll in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern soll jedoch der Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten - und nicht um den Wohnort.
In Schleswig-Holstein wird die Begrenzung des Bewegungsradius nicht automatisch nach Erreichen des 200er-Inzidenzwerts in Kraft treten. Über die konkrete Umsetzung der Maßnahme werde von Fall zu Fall zwischen Kommune und Landesministerium beraten, so Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
In Mecklenburg-Vorpommern werden in den Hochrisiko-Landkreisen mit einer 200er-Inzidenz nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhängt. Eine Einreise in diese Gebiete wird nur noch aus triftigen Gründen möglich sein, etwa zur Berufsausübung.
Wir haben für Sie eine Übersicht über die Situation in den norddeutschen Kreisen zusammengestellt.
Schulen und Kindertagesstätten sollen möglichst bis mindestens Ende Januar weitgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Die Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben aber bestehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, von daher gibt es unterschiedliche Szenarien. Die Kultusminister der Länder haben für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler zum Zuge kommen und danach schrittweise die älteren Jahrgänge.
Nicht nur beim Betrieb von Schulen und Kitas gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Was genau anders ist, erfahren Sie hier:
Um Eltern im Fall geschlossener Schulen und Kitas zu helfen, wird das Kinderkrankengeld ausweitet. Nach einem Beschluss des Bundestages soll in diesem Jahr jedes Elternteil zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld erhalten können. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Der Zeitraum wird damit verdoppelt. Der Anspruch soll auch in Fällen gelten, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Es reicht eine Bescheinigung der Schule oder Kita - ein ärztliches Attest wie bei den regulären Kinderkrankentagen ist nicht erforderlich. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein.
Die Testpflicht bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten wurde verschärft. Seit dem 11. Januar gilt generell ein Pflichttest direkt bei der Einreise nach Deutschland. Der Test kann entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise oder direkt bei der Einreise erfolgen. Seit dem 14. Januar müssen Einreisende aus besonders betroffenen Regionen, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann auch weiterhin durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden ("Zwei-Test-Strategie"). Bestehen bleibt außerdem die Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung. Zusätzliche Sonderregeln sollen für Einreisen aus Risikogebieten gelten, "von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht." Zudem wiesen Bund und Länder noch einmal darauf hin, "dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind". Als Risikogebiete gelten mit wenigen Ausnahmen fast alle Länder und Regionen Europas sowie die weitaus meisten Staaten weltweit.
Merkel verwies zur Begründung der Beschlüsse auf die weiterhin hohe Belastung der Intensivstationen in Deutschland, aber auch auf neue Gefahren durch die Ausbreitung einer sehr ansteckenden Mutation des Coronavirus. "Wir müssen besonders vorsichtig sein." Ziel bleibe es, die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zu drücken. Die nächsten Beratungen von Bund und Ländern sollen am 19. Januar sein. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich Merkel und die Ministerpräsidenten am 25. Januar erneut besprechen und die Situation gegebenenfalls neu bewerten.
Neben den neu beschlossenen Verschärfungen gelten weiterhin die Regelungen, auf die sich Bund und Länder am 13. Dezember geeinigt hatten.
* Einzelhandel für Lebensmittel
* Wochenmärkte für Lebensmittel
* Direktvermarkter von Lebensmitteln
* Abhol- und Lieferdienste
* Getränkemärkte
* Reformhäuser
* Babyfachmärkte
* Apotheken
* Sanitätshäuser
* Drogerien
* Optiker und Hörgeräteakustiker
* Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
* Banken, Sparkassen und Poststellen
* Reinigungen und Waschsalons
* Zeitungsverkauf
* Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
* Großhandel
Der Verkauf von Non-Food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann dem Beschluss zufolge ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.
Quelle: ndr
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Der Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert - und besonders die Kontaktbeschränkungen verschärft. Private Treffen sind nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt möglich.
Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag ab 11 Uhr über eine Verlängerung des Lockdowns beraten. Nach Informationen von Business Insider ist der Termin jedoch geplatzt, der Gipfel um mindestens z
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Wenn sie nicht von einer so angesehenen Quelle käme, würde diese Nachricht ohne Weiteres ignoriert werden.
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